Schulregeln
Die Schulleitung bittet – wie jedes Jahr – um Beachtung folgender Regelungen:
Bei Verhinderung am Schulbesuch muss die Schule aufgrund eines kultusministeriellen Schreibens unter Angabe des Grundes bis spätestens 08:15 Uhr benachrichtigt werden.
Dies kann auf folgende Weise erfolgen:
- telefonisch Sprachbox (08731 7721)
- schriftlich durch Mitschüler, Nachbarskinder oder Freunde
Entschuldigen Sie Ihr Kind zuverlässig. Sie tun es für die Sicherheit Ihres Kindes und ersparen sich und uns Unannehmlichkeiten.
Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen.
Für alle Schüler besteht bei Unfällen im Schulbereich, auf dem direkten Weg von und zur Schule und auch bei schulischen Veranstaltungen Unfallversicherungsschutz. Beachten Sie bitte auch den Hinweis zum Aufenthalt in der Mittagspause!
Beachten Sie dabei aber bitte Folgendes:
- Alle Schul- und Schulwegunfälle müssen umgehend der Schulleitung gemeldet werden. Eine Unfallanzeige (im Sekretariat erhältlich) ist umgehend auszufüllen. Dies ist unbedingt notwendig, da wir verpflichtet sind, Schulunfälle umgehend der Kommunalen Unfallversicherung Bayern mitzuteilen.
- Dem behandelnden Arzt bzw. dem aufnehmenden Krankenhaus muss mitgeteilt werden, dass es sich um einen Schülerunfall handelt.
Unterbleibt eines von beiden, kann es zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Abrechnung des Arztes/Krankenhauses mit dem Gemeindeunfallversicherungsverband kommen. Leider sprechen wir aus Erfahrung. (Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen, werden vom behandelnden Arzt, aufnehmendem Krankenhaus direkt mit dem Gemeindeunfallversicherungsverband abgerechnet und nicht mit Ihrer Krankenkasse.)
Wir möchten Sie auch dieses Jahr wieder bitten, Ihre Kinder zu ordnungsgemäßem Verhalten an den Schulbushaltestellen und im Bus anzuhalten, damit wir weiterhin von Schulwegunfällen verschont bleiben. Die Schüler sollen fünf Minuten vor der geplanten Abfahrtszeit an der Haltestelle stehen! Bei Verspätung des Busses ist in der Regel eine Mindestwartezeit von 30 Minuten angemessen. Vor dem Nachhausegehen ist es sinnvoll, wenn ein/eine Schüler/Schülerin der Wartenden noch Kontakt mit der Schule aufnimmt. Bedenken Sie auch, dass unser Busunternehmen alles Mögliche unternimmt, um selbst bei schwierigen Witterungsverhältnissen Ihre Kinder sicher zur Schule und nach Hause zu bringen.
Bitte weisen Sie Ihr Kind an, grundsätzlich am Busparkplatz der Mittelschule auszusteigen. Auch dürfen Fahrschüler vor Unterrichtsbeginn das Schulgelände nicht mehr verlassen. Unfallversicherungsschutz ist bei Missachtung nicht gewährleistet.
Falls Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule kommt:
Bitte tragen Sie als verantwortungsbewusste Erziehungsberechtigte dafür Sorge, dass Ihr Kind ein verkehrssicheres Fahrrad benutzt. Besonders wichtig ist in der dunklen Jahreszeit eine einwandfrei funktionierende Beleuchtungsanlage. Bitte halten Sie ihr Kind dazu an, die Beleuchtung gerade in den kommenden Wochen auch einzuschalten. Leider begegnen uns immer wieder Schüler, die am Morgen ohne Licht und oft auch noch mit dunkler Kleidung zur Schule fahren.
Verursacht Ihr Kind schuldhaft einen Schaden oder Unfall, so müssen Sie dafür haften. Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.
Beurlaubungen vom Unterricht können nur in Ausnahmefällen ausgesprochen werden, z. B. Todesfall in der Familie, Umzug, ...
Das Kultusministerium hat festgelegt, dass Urlaubspläne der Eltern, auch wenn diese mit Schiffs- oder Flugbuchungen verbunden sind, keine hinreichenden Gründe für eine Beurlaubung sind.
Bitte verzichten Sie auf etwaige Anfragen, da die Schulleitung in diesen Fällen keine Beurlaubung aussprechen kann und darf, sondern nur auf die Bestimmungen hinweisen muss.
Aus versicherungstechnischen Gründen weisen wir eindringlich darauf hin, dass das Verlassen des Schulgeländes während der Mittagspause, um z. B. Einkäufe zu erledigen, durch die Schülerunfallversicherung nicht abgedeckt ist. Daher kann es auch nicht in Ihrem Interesse liegen, dass Ihr Kind das Schulgelände verlässt. Der Versicherungsschutz ist nur dann gegeben, wenn sich Schüler auf direktem Weg nach Hause begeben, um dort zu Mittag zu essen und dann wieder den Weg zur Schule antreten.
Angesichts des reichhaltigen und preiswerten Angebots am Kiosk besteht wohl auch kein Anlass, sich anderweitig zu versorgen!
Die Bayerische Staatsregierung führte im Schuljahr 2005/06 das so genannte „Büchergeld“ ein. Dieser Beschluss wurde bekanntlich aufgehoben, so dass kein Büchergeld zu zahlen ist.
Auch sehen wir von der Zahlung eines sog Papiergeld ab, was an anderen Schulen durchaus üblich ist, um die doch erheblichen Druck- und Kopierkosten auf die Eltern umzulegen. Ebenso müssen Sie nach wie vor keinen besonderen Beitrag für den arbeitspraktischen Unterricht Ihres Kindes entrichten.
Diese Regelung ist nur deswegen möglich, weil die Stadt Dingolfing als Sachaufwandsträger auch hier die anfallenden Kosten komplett übernimmt, um die ohnehin teilweise hohe finanzielle Belastung der Erziehungsberechtigten zu minimieren. Für diese außergewöhnliche Regelung sowie diese großartige Unterstützung unserer unterrichtlichen und erzieherischen Arbeit sagen wir den Verantwortlichen der Stadt Dingolfing einen herzlichen Dank!
Jedoch bitten wir um Verständnis in folgenden Punkten:
- Bitte sorgen Sie für einen strapazierfähigen und dauerhaften Einband der Schulbücher.
- Bitte sorgen Sie auch dafür, dass Ihr Kind eine vernünftige Schultasche verwendet.
- Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass für Bücher, die eine deutliche Zustandsverschlechterung aufweisen, am Schuljahresende eine Entschädigungszahlung gefordert werden muss. Ihr Kind kann sicherlich im Gebrauch der kostenlos zur Verfügung gestellten Lernmittel Verantwortung übernehmen und beweisen.
Um in einigen Fällen böse Überraschungen zu vermeiden, möchten wir Sie auch zu Beginn dieses Schuljahres erneut auf die Vorrückungsbestimmungen hinweisen.
Das Klassenziel wird in den Jahrgangsstufen 5 - 8 in der Regel nicht erreicht,
wenn die Gesamtdurchschnittsnote aus allen Vorrückungsfächern (Pflicht- und Wahlpflichtfächer außer Sport) schlechter als 4,00 ist oder die Note in mehr als drei Vorrückungsfächern schlechter als 4 ist. Die Note 6 zählt dabei wie zweimal die Note 5 (nach § 46 (4) VSO).
Der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule ist erreicht,
wenn in der 9. Jahrgangsstufe die Gesamtdurchschnittsnote aus allen Vorrückungsfächern mindestens 4,00 beträgt und in höchstens drei Fächern eine schlechtere Note als die Note 4 erzielt wurde. Die Note 6 zählt dabei wie zweimal die Note 5 (siehe § 51 VSO).
Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände (Pausenhof) sind Mobiltelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten.
Bei einem Verstoß gegen diese Reglung werden diese abgenommen (Art. 56 Abs. 5 BayEUG).
Aufgrund schwerer Missbrauchsfälle bleibt auch in diesem Schuljahr das Handy-Verbot an Schulen in Kraft. Schülerinnen und Schüler dürfen zwar ein Handy mitnehmen, es aber im Unterricht und in den Pausen nicht einschalten und benutzen, außer nach Rücksprache mit einer Lehrkraft. In dringenden Fällen können die Schüler wie bisher vom Sekretariat aus telefonieren.
Dieses Verbot der Handynutzung erstreckt sich auch auf den Schulbus. Busfahrer klagen darüber, dass Schüler ihr Handy zum Abspielen von Musik nutzen und dadurch einen erheblichen Lärm im Bus verursachen. Bitte haben Sie Verständnis für dieses Verbot, es geht letztendlich um die Sicherheit auf dem Schulweg.
Für unsere Mittelschule Dingolfing gilt folgende Regelung:
- Bei unerlaubtem Gebrauch des Handys wird dieses abgenommen und bei der Schulleitung hinterlegt.
- Nur Erziehungsberechtigte können das Gerät abholen.
Hinweis:
Die Herstellung, Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung von Personenfotos ohne Einwilligung des Abgebildeten sowie die Weitergabe an Dritte ist verboten und strafbar (§ 201 a Strafgesetzbuch/ StGB).
Wir hoffen auf dein Verständnis.
Schulleitung, SMV, Elternbeirat